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   VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238   

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VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238 (https://dejure.org/2020,37739)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238 (https://dejure.org/2020,37739)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. November 2020 - AN 1 E 20.01238 (https://dejure.org/2020,37739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 58 Abs. 1, Abs. 4 S. 1; LlbG Art. 59 Abs. 2; LlbG Art. 60 Abs. 1
    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung, Beurteilungszeitraum, Verwaltungsgerichte, Antragsgegner, Verwendungseignung, Beurteilungsrichtlinien, Auswahlentscheidung, Aktuelle Beurteilung, Beurteilungsentwürfe, Beurteilungsspielraum, Frühere Beurteilung, Beurteilungsgleichstand, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (51)

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Beurteilungen beschränkt sich auf die Prüfung, ob und inwieweit der Beurteiler einen unrichtigen und unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob er den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt hat, ob er allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat oder ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 25 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 21.1.2004 - 2 VR 3/03 - juris Rn. 11).

    Wird eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt wird, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen, hat sie der Dienstherr lediglich durch nähere (schriftliche) Darlegungen zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (BayVGH, B.v. 18.1.2016 - 3 ZB 13.1994 - juris Rn. 6; B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn 40).

    Es kann auch nicht der Nachweis einzelner und beispielhafter Vorgänge gefordert werden, weil diese dadurch eine Bedeutung gewännen, die ihnen nach der wertenden Erkenntnis des Dienstherrn gar nicht zukommen sollte und damit zugleich in die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn eingreifen würde (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 44).

    Insoweit werden mit der Nennung tatsächlicher Vorgänge die Bepunktung der Einzelmerkmale plausibilisiert, sodass diesen Einzelereignissen keine entscheidende Bedeutung zukommen soll (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 42).

    Da sowohl die Anlassbeurteilung vom 25. März 2017 als auch die periodische dienstliche Beurteilung vom 11. September 2015 jeweils mit dem Gesamtergebnis BG und hinsichtlich der Einzelmerkmale mit zweimal BG und einmal HQ bewertet worden sind, liegt keine Verschlechterung vor, die die Frage nach vorausgegangenen Hinweisen durch den Dienstvorgesetzten anlässlich einer drohenden Verschlechterung oder nach einer besonderen Begründung im Rahmen der Beurteilung aufwerfen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 29 f.).

    Aber selbst wenn man davon ausginge, dass aufgrund der erstmaligen Ausübung einer Führungsaufgabe durch die Beigeladene und die Beförderung im Beurteilungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 eine Beurteilung nicht mit dem Spitzenprädikat hätte erfolgen können - wobei selbst bei Beförderung im Beurteilungszeitraum keine Regel dahingehend besteht, dass das Gesamturteil um einen Punkt herabzusetzen ist (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 32) -, so ergibt sich daraus nicht der zwingende Schluss, dass die Beurteilung der Beigeladenen in der aktuellen dienstlichen Beurteilung 2018 mit HQ im Gesamtergebnis und dreimal HQ bei den Einzelmerkmalen fehlerhaft wäre.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris).

    Bewerber, welche die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen und müssen somit nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 23; BVerwG, B.v. 6.4.2006 - 2 VR 2.05 - juris Rn. 7).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 23; ebenso: OVG Lüneburg, B.v. 21.4.2015 - 5 ME 64/15; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16).

    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Es werde insoweit auf die detaillierten Einwendungen vom 3. März 2020 im Verfahren AN 1 E 19.01666 verwiesen.

    Die Bevollmächtigten des Antragstellers verwiesen mit Schriftsatz vom 13. August 2020 auf weiteren Schriftverkehr im Verfahren AN 1 E 19.01666.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakte aus dem Verfahren AN 1 E 19.01666 sowie der beigezogenen Behördenakten einschließlich der Personalakten Bezug genommen.

    In der streitgegenständlichen Stellenausschreibung wurde die Verwendungseignung als Ministerialbeauftragte(r) als konstitutives Anforderungsprofil auf gleiche Weise zum Gegenstand der Stellenausschreibung gemacht, wie in der Stellenausschreibung im Verfahren AN 1 E 19.01666, sodass auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. Oktober 2020 verwiesen wird:.

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Dabei hält sich die Forderung, dass die entsprechende Verwendungseignung vorliegen muss, im Rahmen der für die Bestenauslese i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblichen zulässigen Kriterien (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 10; B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 23).

    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 3. Juli 2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 36; B.v. 20.1.2014 - 3 ZB 13.1804 - juris Rn. 2).

    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung des vom Antragsteller angestrebten Amtes (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Anschließend ist die Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 20; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 3. Juli 2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 36; B.v. 20.1.2014 - 3 ZB 13.1804 - juris Rn. 2).

    Insoweit hätte weder eine nicht ausreichende Dokumentation des konstitutiven Anforderungsprofils noch eine fehlerhafte Bewertung der Verwendungseignung in der periodischen dienstlichen Beurteilung 2018 Auswirkungen auf die Auswahlentscheidung, da der Antragsteller zutreffend festgestellt hat, dass der Antragsteller im Rahmen des Leistungsvergleiches hinter der Beigeladenen liegt (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 42 ff.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich deshalb mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle (BVerwG, B.v. 15.5.2017 - 2 B 74/16 - juris Rn 6; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).

    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - IÖD 2011, 14; U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - ZBR 2011, 37; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - BayVBl. 2004, 17).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - BVerwGE 124, 99; U.v. 28.10.2004 - 2 C 23/03 - BVerwGE 122, 147).

  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 3 BV 17.69

    Anspruch auf neue dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    (BayVGH, U.v. 27.5.2019 - 3 BV 17.69 - juris Rn. 14 unter Verweis auf BVerwG, U.v.1.3.2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 42; U.v. 2.3.2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 11; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 6 BV 14.1885 - juris Rn. 12 ff.; BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 6 B 17.1026 - juris Rn. 31).

    Eine Begründung des Gesamturteils war aufgrund der Einheitlichkeit der Beurteilung der Einzelmerkmale entbehrlich (BayVGH, U.v. 27.5.2019, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie die Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Unabhängig davon, ob das entsprechende statusrechtliche Amt gleichzeitig mit der Übertragung der streitgegenständlichen Stelle übertragen wird oder ob die Übertragung des höherwertigen Dienstpostens die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Beförderung schafft (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 12 f.), liegt ein Anordnungsgrund vor, sodass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 Rn. 11 m.w.N.).

    Veränderungen der aktuellen Beurteilung gegenüber der Vorbeurteilung lösen ggf. eine erweiterte Begründungspflicht aus, wenn es sich insoweit um wesentliche Verschlechterungen handelt (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1/16 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
    Zwar muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 21 ff.) im Falle, dass sich die Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erweist, bei einer weiteren Auswahlentscheidung die aktuelle dienstliche Beurteilung des ursprünglich ausgewählten und mit der Wahrnehmung des Dienstpostens beauftragten Bewerbers insoweit ausgeblendet werden, als sie die Erfüllung der spezifisch höherwertigen Aufgaben des Dienstpostens betrifft (BVerwG, B.v. 12.12.2017, a.a.O., Rn. 22), jedoch erfolgt eine Ausblendung des Bewährungsvorsprunges durch das Gericht nicht von Amts wegen, sondern nur bei Inanspruchnahme dieser Option durch den Dienstherrn, indem er den unterlegenen Bewerbern zusagt, einen eventuellen Bewährungs- oder Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers in einem weiteren Auswahlverfahren auszublenden, sollte sich die erste Auswahlentscheidung als rechtswidrig erweisen (BVerwG, B.v. 12.12.2017, a.a.O., Rn. 28; BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 11).

    Es erscheint nicht möglich" dass der Beförderungsdienstposten im Falle einer fehlerfreien Wiederholung des Auswahlverfahrens an den Antragsteller vergeben würde (BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 6 CE 18.1868 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 6 B 17.1026

    Regelbeurteilung nach vorläufiger Dienstenthebung

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 6 BV 14.1885

    Begründung von Einzelbewertungen und Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377

    Beamtenrecht; Fachhochschullehrer an FHVR; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 13/A

  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626

    Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 3 ZB 13.1804

    Dienstliche Beurteilung; Verwendungseignung

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939

    Dienstliche Beurteilung

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 3 ZB 13.1994

    Beurteilungsbeitrag des früheren unmittelbaren Vorgesetzten

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2020 - 2 MB 17/20

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; positiven

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BVerwG, 15.05.2017 - 2 B 74.16

    Feststellungsbegehren betreffend eine rechtswidrige Beförderungsentscheidung

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 21. April 2021 wies das Gericht darauf hin, dass die Einwendungen des Klägers gegen die dienstliche Beurteilung mangels Vorliegens einer Klagebegründung bzw. Klageerwiderung nur aus den Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten entnommen werden könnten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten in den Stellenbesetzungsverfahren AN 1 E 19.01666 und AN 1 E 20.01238 sowie den dort beigezogenen Behördenakten sowie hinsichtlich des Verlaufs der mündlichen Verhandlung auf das Protokoll verwiesen.

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